Rechtsprechung
LAG Sachsen-Anhalt, 14.02.2006 - 8 Sa 385/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Sittenwidrigkeit einer Kündigung nach wahrheitsgemäßer Aussage eines Arbeitnehmers zulasten des Arbeitgebers in einem Strafprozess; Umfang des durch § 612a BGB gewährleisteten Schutzes vor Benachteiligungen durch den Arbeitgeber
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 612a
Unwirksame Kündigung nach strafprozessualer Zeugenaussage zulasten des Arbeitgebers - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- docplayer.org (Auszüge)
Maßregelungsverbot, § 612a BGB, Zeugenaussage in Strafverfahren als Kündigungsgrund
Verfahrensgang
- ArbG Stendal, 10.05.2005 - 2 Ca 1440/04
- LAG Sachsen-Anhalt, 14.02.2006 - 8 Sa 385/05
Wird zitiert von ... (3)
- LAG Rheinland-Pfalz, 15.04.2019 - 3 Sa 411/18
Korruptionsverdacht eines Arbeitnehmers - Strafanzeige des Arbeitgebers - …
Dem Arbeitnehmer darf kein Nachteil daraus entstehen, dass er seine staatsbürgerlichen Pflichten erfüllt, z.B. eine Zeugenaussage bei der Staatsanwaltschaft macht (BAG 07.12.2006 - 2 AZR 400/05, NZA 2007, 502; LAG SA 14.02.2006 - 8 Sa 385/05, LAGE BGB 2002 § 612a Nr. 2 - BeckRS 2006, 41644;… ErfK/Preis § 611a BGB Rn. 716). - LAG Rheinland-Pfalz, 25.10.2021 - 3 Sa 104/21
Außerordentliche Kündigung wegen grober Beleidigung des Vorgesetzten - …
Dem Arbeitnehmer darf kein Nachteil daraus entstehen, dass er seine staatsbürgerlichen Pflichten erfüllt, z.B. eine Zeugenaussage bei der Staatsanwaltschaft macht (BAG 07.12.2006 - 2 AZR 400/05, NZA 2007, 502; LAG SA 14.02.2006 - 8 Sa 385/05, LAGE BGB 2002 § 612a Nr. 2 - BeckRS 2006, 41644;… ErfK/Preis § 611a BGB Rn. 716). - LAG Nürnberg, 09.12.2014 - 6 Sa 391/13
Förderschule - TVöD - Sonderregelungen - Lehrkraft
Solches habe das LAG Nürnberg für den dortigen Kläger auch im Verfahren 8 Sa 385/05 zur Vorgängervorschrift des SR 2 I BAT festgestellt, weil der dortige Kläger mit Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten im Rahmen des Schulbetriebs beschäftigt gewesen sei.